Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Für Angebote, Lieferungen und Leistungen von Tom Kröger Heizungstechnik, Meisterbetrieb aus Hemdingen.
Stand: Oktober 2026§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Tom Kröger Heizungstechnik, Inhaber Tom Kröger (nachfolgend „wir“), insbesondere für die Planung, Lieferung, Montage, Wartung und Reparatur von Wärmepumpen, Heizungsanlagen und Photovoltaikanlagen.
- Auftraggeber kann ein Verbraucher (§ 13 BGB) oder ein Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet.
- Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Regelungen über den Werkvertrag und den Bauvertrag (§§ 631 ff., §§ 650a ff. BGB).
- Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen, etwa im Angebot oder in der Auftragsbestätigung, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
- Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers als Auftraggeber gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
§ 2 Anbieter
Inhaber: Tom Kröger
Quickborner Chaussee 23
25485 Hemdingen
Telefon: 04106 640 74 15
E-Mail: info@heizung-kroeger.de
Website: www.heizung-kroeger.de
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
- An unsere schriftlichen Angebote halten wir uns 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Bindefrist annimmt, insbesondere durch Unterschrift oder Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), oder wenn wir eine Bestellung schriftlich oder in Textform bestätigen.
- Ersteinschätzungen, Online-Auswertungen und Kostenschätzungen vor einem Termin vor Ort sind unverbindliche Orientierungswerte und kein Angebot.
- Technische Änderungen gegenüber dem Angebot nehmen wir nur vor, soweit sie für die fachgerechte Ausführung erforderlich, gleichwertig und für den Auftraggeber zumutbar sind. Führen sie zu höheren Kosten, gilt § 13.
§ 4 Preise
- Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die vereinbarten Preise sind für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss ausgeführt werden, Festpreise.
§ 5 Preisanpassung bei späterer Ausführung und Rücktritt
- Anwendungsbereich. Liegt der Beginn der Ausführung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, können wir die Preise für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht erbrachten Leistungen nach den folgenden Absätzen anpassen. Das gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
- Maßstab. Eine Anpassung ist nur zulässig, soweit sich unsere Kosten für die betroffenen Positionen nach Vertragsschluss tatsächlich erhöht haben, und zwar:
- für Geräte und Material (z. B. Wärmepumpe, Speicher, Module, Wechselrichter, Installationsmaterial) entsprechend der Erhöhung der Listen- bzw. Einkaufspreise des Herstellers oder Großhandels,
- für Montageleistungen entsprechend der Erhöhung der Lohnkosten nach dem für uns geltenden Tarifvertrag bzw. der gesetzlichen Mindestlöhne.
- Preissenkungen. Sinken unsere Kosten nach Absatz 2 bis zum Beginn der Ausführung, sind wir verpflichtet, die Preise im gleichen Umfang zu senken.
- Mitteilung. Eine Preisanpassung teilen wir dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Beginn der Ausführung in Textform mit. Dabei weisen wir die Kostensteigerung je Position nach, z. B. durch aktuelle Herstellerpreislisten oder Lieferantenangebote.
- Obergrenze. Die Anpassung nach den Absätzen 1 bis 4 ist insgesamt auf 4 % der vereinbarten Gesamtvergütung begrenzt.
- Rücktrittsrecht bei höheren Kostensteigerungen. Übersteigen die nachgewiesenen Kostensteigerungen die Grenze von 4 %, bieten wir dem Auftraggeber in Textform an, den Vertrag zu einem entsprechend angepassten Preis fortzusetzen. Nimmt der Auftraggeber dieses Angebot nicht innerhalb von zwei Wochen an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären.
- Folgen des Rücktritts. Bereits erbrachte Leistungen werden zu den vereinbarten Preisen abgerechnet. Bereits für den Auftrag beschafftes, noch nicht eingebautes Material kann der Auftraggeber zum vereinbarten Preis übernehmen. Übernimmt er es nicht, verbleibt es bei uns, ohne dass der Auftraggeber hierfür eine Vergütung schuldet. Geleistete Zahlungen, die den Wert der erbrachten Leistungen übersteigen, erstatten wir unverzüglich. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind in diesem Fall für beide Seiten ausgeschlossen, es sei denn, eine Partei hat die Kostensteigerung zu vertreten.
- Das gesetzliche Recht des Auftraggebers zur Kündigung (§ 15) und ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 18) bleiben unberührt.
§ 6 Zahlung und Fördermittel
- Wir können Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Dazu gehört auch die Anlieferung von Geräten und Material auf die Baustelle, wenn dem Auftraggeber nach seiner Wahl Eigentum daran übertragen oder Sicherheit dafür geleistet wird.
- Eine Anzahlung vor Beginn der Arbeiten wird nur fällig, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich nach Höhe und Zeitpunkt vereinbart ist.
- Rechnungen und Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Die Zahlungspflicht des Auftraggebers hängt nicht davon ab, ob und wann Fördermittel (z. B. von KfW oder BAFA), Zuschüsse oder Finanzierungen Dritter bewilligt oder ausgezahlt werden. Eine im Einzelfall vereinbarte Bedingung, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht (z. B. für die Antragstellung bei der KfW), bleibt hiervon unberührt.
- Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die aus demselben Vertragsverhältnis stammen, insbesondere Ansprüche wegen Mängeln.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, können wir weitere Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 320 BGB) bis zur Zahlung zurückhalten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Geräte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum, soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind.
- Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
§ 8 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum vereinbarten Termin die Voraussetzungen für die Arbeiten vorliegen. Dazu gehören insbesondere:
- freier und sicherer Zugang zu allen Arbeitsbereichen,
- Strom- und Wasseranschluss für die Arbeiten,
- rechtzeitige Bereitstellung der benötigten Unterlagen und Informationen,
- Fertigstellung vereinbarter bauseitiger Leistungen und Vorarbeiten anderer Gewerke.
- Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht stattfinden, insbesondere weil der Zugang nicht möglich ist oder der Termin weniger als 48 Stunden vorher abgesagt wird, können wir eine Pauschale von 654,50 € inkl. USt. (550,00 € netto) je ausgefallenem Montagetag verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir können statt der Pauschale auch den tatsächlich entstandenen, nachgewiesenen Schaden geltend machen; die Pauschale wird dann angerechnet.
- Weitere Ansprüche, insbesondere auf angemessene Entschädigung nach § 642 BGB, bleiben unberührt.
§ 9 Fremdgewerke und bauseitige Leistungen
- Leistungen anderer Gewerke, insbesondere Elektro-, Maurer-, Maler-, Trockenbau-, Dachdecker- und Erdarbeiten, gehören nur dann zu unserem Leistungsumfang, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.
- Beauftragt der Auftraggeber andere Gewerke selbst, ist er für deren Leistungen und Termine verantwortlich. Unterstützen wir bei der Abstimmung, übernehmen wir dadurch keine Verantwortung für die Leistungen dieser Gewerke, soweit uns keine eigene Pflichtverletzung trifft.
- Erkennen wir Mängel an Vorleistungen, die unsere Arbeiten beeinträchtigen, teilen wir dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.
§ 10 Unterstützung bei Förderanträgen
- Wir unterstützen bei der Vorbereitung von Förderanträgen nach bestem Wissen. Antragsteller und verantwortlich für den Antrag bleibt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Für Bewilligung, Höhe und Zeitpunkt der Auszahlung von Fördermitteln übernehmen wir keine Gewähr. Für die Richtigkeit der vom Auftraggeber gemachten Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich.
- Ablehnungen, Kürzungen oder Verzögerungen durch die Förderstelle begründen keine Haftung, soweit sie nicht auf einer Pflichtverletzung von uns beruhen.
§ 11 Heizlastberechnung und technische Auslegung
- Heizlastberechnungen erfolgen, sofern beauftragt oder Teil der Leistung, nach DIN/TS 12831. Grundlage sind die bei Erstellung vorliegenden Angaben, Unterlagen und die vor Ort erkennbaren Gegebenheiten des Gebäudes.
- Vorläufige Berechnungen, Schnellauslegungen und erste Einschätzungen dienen der Orientierung und können sich nach der Detailplanung ändern.
- Verbrauchs-, Kosten- und Einsparprognosen sind Schätzungen. Die tatsächlichen Werte hängen unter anderem vom Nutzerverhalten, der Witterung und dem Zustand des Gebäudes ab. Eine Garantie für bestimmte Verbräuche, Einsparungen oder Effizienzwerte übernehmen wir nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie vereinbart ist.
§ 12 Termine und höhere Gewalt
- Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Andere Terminangaben sind voraussichtliche Angaben.
- Verzögerungen durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare Lieferausfälle von Herstellern trotz rechtzeitiger Bestellung oder Witterung, die die Arbeiten unmöglich macht, verlängern die Ausführungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich.
- Dauert eine solche Behinderung länger als drei Monate, können beide Seiten den Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
§ 13 Zusatzleistungen und Nachträge
- Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche oder geänderte Leistungen erforderlich sind, etwa wegen nicht erkennbarer Mängel an der Bestandsanlage oder abweichender Gegebenheiten vor Ort, informieren wir den Auftraggeber vorher und nennen die voraussichtlichen Mehrkosten.
- Zusatzleistungen führen wir erst nach Zustimmung des Auftraggebers aus. Die Zustimmung soll in Textform erfolgen. Ohne vorherige Zustimmung führen wir Zusatzleistungen nur aus, wenn sie zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr oder eines erheblichen Schadens notwendig sind.
- Die Vergütung für Zusatzleistungen richtet sich nach der Vereinbarung, sonst nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 650b, 650c BGB).
§ 14 Abnahme
- Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn wir dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und er die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn wir ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folgen hingewiesen haben.
§ 15 Kündigung durch den Auftraggeber
- Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall steht uns die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich der Aufwendungen, die wir infolge der Kündigung ersparen oder durch anderweitigen Einsatz erwerben oder böswillig zu erwerben unterlassen.
- Es wird vermutet, dass uns 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen (§ 648 Satz 3 BGB). Beiden Seiten bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Betrags vorbehalten.
- Speziell für den Auftrag bestellte Geräte und Materialien, die nicht oder nur mit Kosten zurückgegeben werden können, werden dabei berücksichtigt. Auf Wunsch des Auftraggebers übergeben wir ihm bezahlte Materialien.
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 18) bleibt unberührt.
§ 16 Mängelrechte
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für Arbeiten an einem Bauwerk, etwa den Einbau einer Heizungsanlage, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab Abnahme, im Übrigen die gesetzliche Frist.
- Für Mängel an vorhandenen, nicht von uns gelieferten oder bearbeiteten Anlagenteilen sind wir nicht verantwortlich, es sei denn, der Mangel beruht auf unserer Leistung oder wir hätten ihn bei fachgerechter Prüfung erkennen und den Auftraggeber darauf hinweisen müssen.
- Herstellergarantien bestehen zusätzlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
§ 17 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. beim Termin vor Ort) oder ausschließlich per Fernkommunikation (z. B. per E-Mail oder Online-Formular) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die wir vor Vertragsschluss übergeben und die unten im Anhang abgedruckt ist.
- Mit der Ausführung beginnen wir vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt. In diesem Fall schuldet er bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen.
§ 19 Datenschutz und Streitbeilegung
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
- Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Anhang A: Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tom Kröger Heizungstechnik, Inhaber Tom Kröger, Quickborner Chaussee 23, 25485 Hemdingen, Telefon: 04106 640 74 15, E-Mail: info@heizung-kroeger.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anhang B: Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Tom Kröger Heizungstechnik, Inhaber Tom Kröger, Quickborner Chaussee 23, 25485 Hemdingen, E-Mail: info@heizung-kroeger.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.